
Liebe Kollegen*innen,
die Situation in unserer Branche ist sehr ernst. Zahnärzte wie Zahntechniker werden hart getroffen. Und auch wenn wir so langsam einen Lichtstreifen am Horizont vermuten können und unsere Kunden vielleicht schon bald wieder die Arbeit aufnehmen dürfen: Der wirtschaftliche Schaden ist immens und es wird dauern, bis sich die Patienten wieder mit der Gesundheit ihrer Zähne befassen wollen. Wir werden in diesem Zusammenhang aus dem Kollegen*innen-Kreis immer wieder gefragt, wie man sich als Unternehmer*in am besten auf diese schwierigen Gegebenheiten und die Durststrecke einstellt. Diese Frage ist nicht allgemein gültig zu beantworten, denn die Ausgangs- und Auftragssituation in den einzelnen Betrieben ist doch sehr individuell. Trotzdem hat der Vorstand der FZT – unter Beratung unseres Kollegen Peter Kappert – versucht ein paar unternehmerische Handlungsoptionen aufzuzeigen um der Corona-Krise die Zähne zu zeigen:
1. Liquidität bewahren. Die oberste unternehmerische Regel in solch Krisenzeiten.
2. Den Steuerberater konsultieren. Er kann wertvolle Tipps geben.
3. Die Mitarbeiter*innen informieren. Jetzt sind Führungsqualitäten und Transparenz gefragt. Klartext zur Sachlage, deutliche Ansagen zu strukturellen und hygienetechnischen Notwendigkeiten. Überprüfen, ob auch wirklich alles verstanden wurde und auch befolgt wird. Machen Sie Ihren Mitarbeitern Mut, geben Sie Ihnen Zuversicht. Die alte Regel bleibt bestehen: Das eigentliche Kapital unserer Betriebe sind unsere Mitarbeiter. Auch hierbei müssen sie „liquide“ bleiben.
4. Sofort Kurzarbeit beantragen und dabei die Quote etwas höher ansetzen als sich die aktuelle Auftragslage darstellt. Mitarbeiter trotz Krise normal zu beschäftigen ist kein Zeichen von sozialer Kompetenz, sondern gefährdet das Unternehmen.
5. Soforthilfe beantragen. Als finanzielle Unterstützung können kleinere Betriebe und Selbständige 9.000 € bzw. 15.000 € (je nach Mitarbeiterzahl) Soforthilfe als Zuschuss zu den Betriebskosten von der Bundesregierung bekommen. Weitere Infos…
6. Steuerliche Liquiditätshilfe ausschöpfen. Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, hat die Bundesregierung folgendes beschlossen:
a. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert
b. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden
c.. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird bis Ende 2020 verzichtet
7. KfW-Kredite beantragen. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen hat das Bundesfinanzministerium am 23.03.2020 ein KfW-Sonderprogramm gestartet. Wenn nötig darauf zurückgreifen. Weitere Infos…
8. Miete verhandeln. Das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, wird für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt. Unbedingt mit dem Vermieter reden. Weitere Infos …
9. Innungsbeiträge | Mitgliedsbeiträge etc. stunden lassen. Auch bei der FZT und dental excellence sind Stundungen und – je nach Situation des Mitglieds – Nachlässe möglich. Weitere Infos …
10. Alle Kosten auf den Prüfstand. Was nicht unbedingt nötig ist stornieren, kündigen, verschieben. Siehe unter 1: Die Liquidität des Unternehmens ist oberstes Gebot.
Diese zehn 10 unternehmerischen Handlungsoptionen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Anregungen aus dem Kollegen*innen-Kreis sind wir gerne offen.
Seid herzlich gegrüßt und bleibt bitte gesund. Wir freuen uns auf ein kollegiales Wiedersehen
Björn Roland | Hubert Schenk | Kurt Reichel | Christian Moss | Peter Kappert | Ralf Suckert